Ab einer Schadensgrenze von ca. 500 - 750€ (Bagatellschaden) ist es sinnvoll, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten. Unter der Bagatellschadensgrenze ist es sinnvoll, ein Kurzgutachten
erstellen zu lassen.
Durch ein Gutachten werden alle Schäden am Fahrzeug, der Unfallhergang, die Fahrzeugdaten uvm. Dokumentiert. Das Gutachten dient als Beweis, und wird beim Anwalt, vor Gericht und bei
Versicherungen als solches anerkannt.
Dadurch wir gewährleistet, dass Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schädiger (dessen Versicherung) geltend gemacht werden können.